Kur beantragen: Das sollten Senioren wissen

Suchen ältere Menschen nach einer Möglichkeit, ihrer Alltagsroutine für eine gewisse Zeit zu entfliehen und dabei sowohl ihre Gesundheit zu stärken -
Beteiligs sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Kur?
Beteiligs sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Kur? - (Bild von Silvia auf Pixabay)

als auch ihre Seele einfach nach Herzenslust baumeln zu lassen, stellt eine Kur genau die richtige Wahl dar.

Eine Kur hilft nämlich keinesfalls nur dabei, den Heilungsprozess einer Krankheit zu fördern, sondern auch der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Somit sind Kuraufenthalte insbesondere für Senioren in höchstem Masse zu empfehlen. Reines Wasser, frische Luft und ein anderes Klima wirken effektiv zahlreichen altersbedingten Leiden entgegen und sorgen damit für neue Vitalität. Zudem stehen während der Kur in der Regel sehr gut ausgebildete Pflegekräfte zur Verfügung, um die Kururlauber bedarfsgemäss zu betreuen.

Allerdings fühlen sich viele Senioren schnell überfordert, wenn es um die Beantragung des Kuraufenthaltes bei ihrer Krankenkasse geht. Der folgende Artikel liefert dazu praktische Tipps.

Die Beantragung der Kur

Diejenigen, die sich vor allem aufgrund von gesundheitlichen Problemen für einen Kururlaub entscheiden, sollten dafür im ersten Schritt das Gespräch mit ihrem Hausarzt suchen. Dieser stellt den passenden Ansprechpartner dar, um einen geeigneten Ort für die Kur zu bestimmen und hilft ebenfalls dabei, den entsprechenden Antrag zu stellen. Es ist generell empfehlenswert, den Kurantrag zusammen mit dem Hausarzt auszufüllen.

Die Krankenkassen sind offen für Vorschläge von Wunschkurorten. Allerdings kommt es dabei darauf an, dass an diesen auch wirklich die Therapien angeboten werden, die für den Antragsteller hilfreich sind. Nur so kann der Antrag letztendlich erfolgreich bewilligt werden.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, ist dieser an die Krankenkasse zu senden. Genehmigt diese die Kur, kann der Kuraufenthalt gebucht werden. Allerdings müssen Kururlauber in diesem Zusammenhang beachten, dass die Kosten für die Kur im ersten Schritt aus eigenen finanziellen Mitteln aufgebracht werden müssen – auch, wenn die Krankenkasse ihre Unterstützung zugesagt hat.

Zwischen den verschiedenen Kuranbietern können die Kosten für den Aufenthalt stark variieren. Im Reisepreis inbegriffen sind die benötigten Heilmittel in einigen Fällen jedoch bereits.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen können eine Kurreise grundsätzlich bezuschussen. Dies gilt nicht nur für Kuraufenthalte innerhalb von Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas.

In der Regel werden die Kosten durch die Krankenkasse anteilig übernommen, sowohl für die Verpflegung als auch für die Unterbringung. Eine Erstattung ist pro Tag in Höhe von 13,00 Euro möglich, zusätzlich gewährt die Krankenkasse auch eine Zuzahlung für die jeweiligen Behandlungen während der Kur.

Noch höher fällt der Zuschuss unter Umständen bei Kururlaubern aus, die privat versichert sind. Die genaue Zuschusshöhe ist stets von dem vorliegenden Versicherungstarif und der Krankenkasse abhängig. In den meisten Fällen dauert der Kuraufenthalt drei Wochen. Die Krankenkassen genehmigen allerdings auch Aufenthalte von zwei Wochen.

Mit einer Bezuschussung der Kosten durch die Krankenkasse ist jedoch generell nur dann zu rechnen, wenn eine Anerkennung der medizinischen Notwendigkeit des Aufenthaltes erfolgt. Unter Umständen kann allerdings sogar in einem Abstand von drei Jahren regelmässig der Anspruch auf die ambulante Vorsorgeleistung durchgesetzt werden.

Heutzutage bewilligen die Krankenkassen jedoch längst nicht mehr alle eingereichten Kuranträge. Deshalb gibt es auch immer öfter Beispiele für Kuraufenthalte, die privat finanziert werden. Dies ist insbesondere bei präventiven Aufenthalten häufig der Fall.


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