Bridge-Senioren klagen gegen lebenslange Sperre

Bei den Bridge-Weltmeisterschaften auf der Insel Bali lief die Klimaanlage auf Hochtouren – draussen herrschten tropische Temperaturen.
Bridge-Senioren klagen gegen lebenslange Sperre
Alter schützt vor Ehrgeiz nicht: Dank Husten gewannen zwei 50plus die Bridge-Weltmeisterschaft.

Da ist doch eine Erkältung programmiert, sollen sich zwei Spieler aus Deutschland gedacht haben, schreibt Hendrik Pusch im «Express». 

Böse: Sie sollen sich fies zum Sieg gehustet haben. Der brisante Zocker-Fall landete nun sogar vor dem Kölner Landgericht. Die deutschen Mediziner - passender Teamname: die "German Doctors" - traten im Finale der Senioren-Weltmeisterschaft im Jahr 2013 gegen das Team USA 2 an.

Ihr schlechter Ruf eilte den Deutschen offenbar voraus, die Gegner verlangten eine konsequente Videoüberwachung. Tatsächlich machten der praktische Arzt (64) aus Nordrhein-Westfalen und der Gynäkologe (74) aus Schleswig-Holstein die meisten Stiche und gewannen sensationell den Weltmeister-Titel für Deutschland. Doch Betrugsvorwürfe machten sich schnell bereit.

WM-Titel aberkannt

Den Deutschen wurde attestiert, sich illegaler Codes bedient zu haben: durch Husten! Der Vorwurf wurde zunächst geheim gehalten. Was die Spieler nicht wussten: Bei einem Folgeturnier standen die Weltmeister unter besonderer Beobachtung der Turnierleitung. Wieder wurden die gleichen Husten-Tricks festgestellt.

Die Konsequenz: die Disziplinarkommission des Bridge-Weltverbandes erkannte den Deutschen den Weltmeistertitel wieder ab. Dazu kam ein lebenslanges Teilnahmeverbot an internationalen Turnieren für die beiden Doktoren als Team, ausserdem ein zehnjähriges Einzel-Teilnahmeverbot.

Klage gegen Sperre

Der nationale Bridge-Verband mit Sitz in Frechen bestätigte die Sperren. Danach klagten die Betroffenen gegen die Entscheidung vor dem Kölner Landgericht. Beim fortgeschrittenen Alter der Spieler hätten die ausgesprochenen Sperren womöglich ein lebenslanges Bridge-Verbot bedeutet.

Das Landgericht (Aktenzeichen: 31 O 448/14) urteilte: "Da es sich um einen erstmaligen Verstoss in jahrzehntelangen Bridgespieler-Karrieren handelte, ist es unangemessen, diesen mit der höchstmöglichen Strafe zu sanktionieren." Die Sperre wurde aufgehoben! Der Bridge-Verband legte gegen das Urteil Berufung ein.

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